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   OLG Celle, 16.10.2000 - 2 W 99/00   

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OLG Celle, 16.10.2000 - 2 W 99/00 (https://dejure.org/2000,2363)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.10.2000 - 2 W 99/00 (https://dejure.org/2000,2363)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. Oktober 2000 - 2 W 99/00 (https://dejure.org/2000,2363)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Anfechtbarkeit der Feststellung der Rücknahmefiktion; Inhalt des Schuldenbereinigungsplans

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Feststellung der Rücknahme des Insolvenzantrags auf Grund der Nichterfüllung von Auflagen

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Feststellung der Rücknahme des Insolvenzantrags auf Grund der Nichterfüllung von Auflagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    InsO §§ 7 34 305
    Anfechtbarkeit der Fiktion der Rücknahme des Insolvenzantrags; Erforderlichkeit eines subsumtionsfähigen Sachverhalts in der Entscheidung des Beschwerdegerichts; Inhalt des Schuldenbereinigungsplans

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2001, 340
  • NZI 2001, 254
  • NZI 2001, 58
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Celle, 28.02.2000 - 2 W 9/00

    Zuordnung des Schuldners zum Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahren;

    Auszug aus OLG Celle, 16.10.2000 - 2 W 99/00
    In diesem Fall könne analog § 34 InsO, der auch in Verbraucherinsolvenzverfahren anzuwenden sei, eine sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Insolvenzgerichts eingelegt werden (OLG Celle, ZIP 2000, 802; OLG Schleswig-Holstein, ZInsO 2000, 170).

    § 34 Abs. 1 InsO ist auch im Verbraucherinsolvenzverfahren gemäß der Verweisung des § 304 Abs. 1 InsO entsprechend anzuwenden, wie der Senat bereits mit Beschluss vom 28. Februar 2000 (2 W 9/00, ZIP 2000, 802 = OLGR 2000, 180 = DZWIR 2000, 334 m. Anm. Kögel) entschieden hat.

  • OLG Köln, 19.05.2000 - 2 W 81/00

    Sofortige weitere Beschwerde; Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Eröffnungsantrag

    Auszug aus OLG Celle, 16.10.2000 - 2 W 99/00
    Zwar gibt es auch Entscheidungen, in denen die Feststellung der Rücknahmefiktion des § 305 Abs. 3 Satz 2 InsO dann als unanfechtbar erklärt worden ist, wenn es nicht um inhaltliche Anforderungen an den Insolvenzantrag ging (s. BayObLG, ZIP 1999, 412; OLG Frankfurt, NZI 2000, 137; OLG Köln, NZI 2000, 317; OLG Naumburg, Beschl. v. 24. Februar 2000 - 5 W 13/00; hierzu auch Pape, ZInsO 2000, 218).

    Zwar haben - wie bereits ausgeführt - einige dieser Gerichte sofortige weitere Beschwerden gegen die Feststellung der Rücknahmefiktion des § 305 Abs. 3 Satz 2 InsO als unzulässig verworfen (s. zuletzt auch OLG Köln, NZI 2000, 317).

  • OLG Köln, 02.11.1999 - 2 W 137/99

    Flexibler Nullplan im Verbraucherinsolvenzverfahren zulässig

    Auszug aus OLG Celle, 16.10.2000 - 2 W 99/00
    Dies ist in mehreren Entscheidungen der Oberlandesgerichte zur Zulässigkeit von Nullplänen, die das Beschwerdegericht bei seiner Entscheidung hätte berücksichtigen müssen, ausgeführt worden (s. nur BayObLG, ZInsO 1999, 644; ZInsO 2000, 161 = ZIP 2000, 320; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 20. Dezember 1999 - 9 W 82/99 - OLG Köln, ZIP 1999, 1929 = MDR 2000, 230; zusammenfassend Pape, ZInsO 2000, 214 ff.).
  • OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 270/99

    Beschwerdefrist bei öffentlicher Bekanntmachung

    Auszug aus OLG Celle, 16.10.2000 - 2 W 99/00
    Das Landgericht hat trotz der Vielzahl der seit Jahresbeginn veröffentlichten Entscheidungen zur Erforderlichkeit einer Sachverhaltsdarstellung in der Beschwerdeentscheidung des Landgerichts in Insolvenzsachen (s. etwa OLG Köln, NZI 2000, 80; NZI 2000, 133; NZI 2000, 169; OLG Stuttgart, NZI 2000, 166; BayObLG, ZInsO 2000, 519) keinen subsumtionsfähigen Sachverhalt festgestellt, der Grundlage der Entscheidung des Senats hätte sein können, sondern das Rechtsmittel ohne jegliche Ausführungen zum Sachverhalt verworfen.
  • OLG Köln, 29.12.1999 - 2 W 205/99

    Zulassung der weiteren Beschwerde gemäß § 7 Abs. 1 InsO

    Auszug aus OLG Celle, 16.10.2000 - 2 W 99/00
    Das Landgericht hat trotz der Vielzahl der seit Jahresbeginn veröffentlichten Entscheidungen zur Erforderlichkeit einer Sachverhaltsdarstellung in der Beschwerdeentscheidung des Landgerichts in Insolvenzsachen (s. etwa OLG Köln, NZI 2000, 80; NZI 2000, 133; NZI 2000, 169; OLG Stuttgart, NZI 2000, 166; BayObLG, ZInsO 2000, 519) keinen subsumtionsfähigen Sachverhalt festgestellt, der Grundlage der Entscheidung des Senats hätte sein können, sondern das Rechtsmittel ohne jegliche Ausführungen zum Sachverhalt verworfen.
  • OLG Köln, 19.01.2000 - 2 W 271/99

    Beschwerdeentscheidung im Insolvenzverfahren ohne Sachverhaltsdarstellung ist ein

    Auszug aus OLG Celle, 16.10.2000 - 2 W 99/00
    Das Landgericht hat trotz der Vielzahl der seit Jahresbeginn veröffentlichten Entscheidungen zur Erforderlichkeit einer Sachverhaltsdarstellung in der Beschwerdeentscheidung des Landgerichts in Insolvenzsachen (s. etwa OLG Köln, NZI 2000, 80; NZI 2000, 133; NZI 2000, 169; OLG Stuttgart, NZI 2000, 166; BayObLG, ZInsO 2000, 519) keinen subsumtionsfähigen Sachverhalt festgestellt, der Grundlage der Entscheidung des Senats hätte sein können, sondern das Rechtsmittel ohne jegliche Ausführungen zum Sachverhalt verworfen.
  • OLG Schleswig, 01.02.2000 - 1 W 53/99

    Abgrenzung von Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren; Begriff der

    Auszug aus OLG Celle, 16.10.2000 - 2 W 99/00
    Ebenso hat etwa die Entscheidung des ... - ... Oberlandesgerichts vom 1. Februar 2000 (1 W 53/99, ZInsO 2000, 155) die Anfechtbarkeit eines Beschlusses nach § 305 Abs. 3 Satz 2 InsO angenommen.
  • OLG Stuttgart, 14.01.2000 - 8 W 374/99

    Sofortige Beschwerde gegen Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus OLG Celle, 16.10.2000 - 2 W 99/00
    Das Landgericht hat trotz der Vielzahl der seit Jahresbeginn veröffentlichten Entscheidungen zur Erforderlichkeit einer Sachverhaltsdarstellung in der Beschwerdeentscheidung des Landgerichts in Insolvenzsachen (s. etwa OLG Köln, NZI 2000, 80; NZI 2000, 133; NZI 2000, 169; OLG Stuttgart, NZI 2000, 166; BayObLG, ZInsO 2000, 519) keinen subsumtionsfähigen Sachverhalt festgestellt, der Grundlage der Entscheidung des Senats hätte sein können, sondern das Rechtsmittel ohne jegliche Ausführungen zum Sachverhalt verworfen.
  • BayObLG, 02.12.1999 - 4Z BR 8/99

    Ergänzungsaufforderung zur Beibringung zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus OLG Celle, 16.10.2000 - 2 W 99/00
    Dies ist in mehreren Entscheidungen der Oberlandesgerichte zur Zulässigkeit von Nullplänen, die das Beschwerdegericht bei seiner Entscheidung hätte berücksichtigen müssen, ausgeführt worden (s. nur BayObLG, ZInsO 1999, 644; ZInsO 2000, 161 = ZIP 2000, 320; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 20. Dezember 1999 - 9 W 82/99 - OLG Köln, ZIP 1999, 1929 = MDR 2000, 230; zusammenfassend Pape, ZInsO 2000, 214 ff.).
  • OLG Köln, 01.10.1999 - 2 W 147/99

    Einlegung der weiteren Beschwerde im Insolvenzverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 16.10.2000 - 2 W 99/00
    Dies ist in mehreren Entscheidungen der Oberlandesgerichte zur Zulässigkeit von Nullplänen, die das Beschwerdegericht bei seiner Entscheidung hätte berücksichtigen müssen, ausgeführt worden (s. nur BayObLG, ZInsO 1999, 644; ZInsO 2000, 161 = ZIP 2000, 320; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 20. Dezember 1999 - 9 W 82/99 - OLG Köln, ZIP 1999, 1929 = MDR 2000, 230; zusammenfassend Pape, ZInsO 2000, 214 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 20.12.1999 - 9 W 82/99

    Zulassung eines Nullplans als Schuldenbereinigungsplan im

  • OLG Brandenburg, 06.01.2000 - 8 W 606/99

    Einsatz des Vermögens bei Beantragung von Prozesskostenhilfe; Mitteilung der

  • BayObLG, 04.07.2000 - 4Z BR 12/00

    Aufhebung der Entscheidung wegen fehlender Sachverhaltsdarstellung

  • OLG Frankfurt, 20.12.1999 - 26 W 124/99
  • OLG Naumburg, 24.02.2000 - 5 W 13/00
  • BGH, 07.04.2005 - IX ZB 63/03

    Aufhebung einer Beschwerdeentscheidung wegen fehlender Sachverhaltsdarstellung

    Eine analoge Anwendung von § 34 Abs. 1 InsO kommt aber in Betracht, wenn die gerichtliche Aufforderung im Hinblick auf die beizubringenden Unterlagen und Erklärungen nicht erfüllbar ist oder vom Insolvenzgericht Anforderungen gestellt werden, die mit den vom Schuldner zu erfüllenden gesetzlichen Anforderungen des § 305 Abs. 1 InsO nicht in Einklang stehen (vgl. OLG Celle, ZIP 2001, 340; ZInsO 2002, 285).

    Folglich ist die Entscheidung des Beschwerdegerichts aufzuheben und die Sache zur erneuten Entscheidung zurückzuverweisen (vgl. OLG Celle, ZIP 2001, 340, 342).

  • BGH, 10.10.2013 - IX ZB 97/12

    Schuldenbereinigungsplanverfahren: Zulässigkeit der Vorlage eines Nullplans;

    Der Senat geht entgegen einer in Teilen der Rechtsprechung und des Schrifttums vertretenen Auffassung (vgl. OLG Bamberg, NZI 2010, 949, 952; LG Mönchengladbach, ZInsO 2001, 1115 f; LG Lüneburg, ZIP 1999, 372, 373; HK-InsO/Landfermann, 6. Aufl. § 305 Rn. 19; HmbKomm-InsO/Streck, 4. Aufl. § 309 Rn. 20; MünchKomm-InsO/Ott/Vuia, 2. Aufl., § 309 Rn. 20 ff; Wenzel in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2012, § 286 Rn. 71 ff mwN) mit der in Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretenen Auffassung (BayObLG, ZIP 1999, 1926, 1928; ZIP 2000, 320, 321 f; OLG Celle, ZIP 2001, 340, 341 f; OLG Frankfurt, ZInsO 2000, 288 f; OLG Köln, ZIP 1999, 1929, 1931; ZIP 2001, 754 f; OLG Stuttgart, ZVI 2002, 380, 381; LG Baden-Baden, NZI 1999, 234, 237; LG Würzburg, ZIP 1999, 1718, 1719; AG Göttingen, NZI 1999, 124; Grote, ZInsO 1998, 107, 110; Brenner in Pape/Uhländer, InsO, § 305 Rn. 17 ff; FK-InsO/Grote, 7. Aufl. § 309 Rn. 44 f mwN; Graf-Schlicker/Sabel, InsO, 3. Aufl., § 309 Rn. 24 ff; Henning in Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, InsO, § 309 Rn. 15; Hess, InsO, 2. Aufl., § 309 Rn. 145 ff; K. Schmidt/Stephan, InsO, 18. Aufl., § 309 Rn. 25; Römermann in Nerlich/Römermann, InsO, § 305 Rn. 57; Uhlenbruck/Vallender, InsO, 13. Aufl., § 309 Rn. 88; Pape/Uhlenbruck/Voigt-Salus, Insolvenzrecht, 2. Aufl., Kap. 40 Rn. 66 mwN) davon aus, dass ein Nullplan oder ein Schuldenbereinigungsplan, der aufgrund seiner geringen Befriedigungsquote einem derartigen Plan gleichkommt, zulässig ist und auch Gegenstand einer gerichtlichen Zustimmungsersetzung nach § 309 InsO sein kann.
  • BGH, 07.04.2005 - IX ZB 129/03

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Feststellung der Rücknahme eines

    Der Senat hat im Beschluß vom 16. Oktober 2003 allerdings offengelassen, ob § 34 Abs. 1 InsO analog anwendbar ist, wenn die gerichtliche Aufforderung im Hinblick auf die beizubringenden Unterlagen und Erklärungen nicht erfüllbar ist oder vom Insolvenzgericht Anforderungen gestellt werden, die mit der Regelung des § 305 Abs. 1 InsO nicht in Einklang stehen (vgl. etwa OLG Celle, ZIP 2001, 340; ZInsO 2002, 285).
  • BGH, 07.04.2005 - IX ZB 195/03

    Aufnahme von Ansprüchen in das Gläubiger- und Forderungsverzeichnis

    Der Senat hat im Beschluß vom 16. Oktober 2003 allerdings offengelassen, ob § 34 Abs. 1 InsO analog anwendbar ist, wenn die gerichtliche Aufforderung im Hinblick auf die beizubringenden Unterlagen und Erklärungen nicht erfüllbar ist oder vom Insolvenzgericht Anforderungen gestellt werden, die mit der Regelung des § 305 Abs. 1 InsO nicht in Einklang stehen (vgl. etwa OLG Celle, ZIP 2001, 340; ZInsO 2002, 285).
  • BGH, 21.10.2004 - IX ZB 427/02

    Ersetzung der Zustimmung zu einem Fast-Nullplan

    Unter diesen Umständen braucht im Beschwerdefall nicht entschieden zu werden, ob ein Nullplan oder Fast-Nullplan grundsätzlich zulässig ist (dafür: BayObLGZ 1999, 310, 316 f; OLG Köln ZIP 1999, 1929, 1931; OLG Karlsruhe NZI 2000, 163; OLG Frankfurt NZI 2000, 473, 474; OLG Celle ZInsO 2000, 601, 603; OLG Stuttgart ZInsO 2002, 836, 837; vgl. auch BGH, Beschl. v. 18. September 2001 - IX ZB 51/00, NJW 2002, 960, 961) und bejahendenfalls die Zustimmung eines Gläubigers nach allgemeinen Grundsätzen ersetzt werden kann (dafür: OLG Köln ZInsO 2001, 230, 231; OLG Frankfurt aaO; dagegen: LG Mönchengladbach ZInsO 2001, 1115, 1116 f; AG Hamburg ZIP 2000, 32, 33).
  • OLG Celle, 14.01.2002 - 2 W 96/01

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Feststellung der

    Zwar wird diese Rücknahmefiktion nach inzwischen wohl ganz herrschender Meinung nicht ausgelöst, wenn das Insolvenzgericht dem Schuldner Auflagen macht, die mit den vom Schuldner zu erfüllenden gesetzlichen Anforderungen des § 305 Abs. 1 InsO nicht in Einklang stehen und die über die dem Insolvenzgericht eingeräumte Möglichkeit zur formalen Prüfung des Insolvenzantrags hinaus gehen (hierzu verweist der Senat auf seinen Beschluss vom 16. Oktober 2000 - 2 W 99/00, abgedruckt in ZInsO 2001, 601 = NZI 2001, 340 = OLG-Report 2001, 84 = Nds. RPfl.

    Der Senat hält insoweit nicht an den die Entscheidung ohnehin nicht tragenden Ausführungen in seinem Beschluss vom 16. Oktober 2000 (2 W 99/00, ZInsO 2000, 601, dazu insoweit kritisch Fuchs, EWiR 2001, 539) fest, die dahin zu verstehen sein könnten, dass die Angabe von Sicherheiten nur erforderlich ist, wenn diese durch den Plan berührt werden.

  • LG Aachen, 02.05.2003 - 3 T 133/03

    Anforderungen an eine Bescheinigung über den erfolglosen Versuch einer

    Nach anderer Auffassung kommt eine Beschwerde dann in Betracht, wenn die zugrundeliegende gerichtliche Entscheidung einen offenkundigen schwerwiegenden Fehler in der Rechtsanwendung aufweist, etwa dann, wenn das Insolvenzgericht bei seiner Entscheidung den Anspruch des Schuldners auf rechtliches Gehör verletzt hat (so etwa LG H ZInsO, 2000, S. 650), wenn das Gericht ihm auf eine Antragsablehnung hinauslaufende, unerfüllbare Auflagen erteilt hat (vgl. OLG D, ZIP 2000, 802) oder wenn das Gericht inhaltliche Auflagen gemacht hat, die durch das Gesetz nicht gedeckt sind (OLG D, ZIP 2001, S. 340, 341; Braun/Buck, InsO, § 305 Rdn. 23).

    Eine Abgrenzung danach, ob das Gericht dem Schuldner eine auf eine Antragsablehnung hinauslaufende, unerfüllbare Auflage erteilt hat (vgl. OLG D, ZIP 2000, 802) oder inhaltliche Auflagen gemacht hat, die durch das Gesetz nicht gedeckt sind (OLG D, ZIP 2001, 340 ff.), ist rechtsdogmatisch kaum begründbar.

  • LG Berlin, 10.10.2007 - 86 T 367/07

    Verbraucherinsolvenz: Anfechtbarkeit einer fehlerhaften Beanstandung des

    Er unterliegt nur ausnahmsweise in entsprechender Anwendung des § 34 Abs. 1 InsO der sofortigen Beschwerde, wenn das Gericht unberechtigte inhaltliche Anforderungen an den Eröffnungsantrag gestellt und nicht nur formale Mängel gerügt hat (so BGH NZI 2005, 414; OLG Celle ZInsO 2002, 285 m.w.N.; OLG Celle ZInsO 2000, 601; wohl auch LG Kleve ZInsO 2002, 841, 842; Beschlüsse der Kammer vom 3. Mai 2006 - 86 T 247/06 -, vom 11. Mai 2006 - 86 T 283/06 - und vom 29. Mai 2006 - 86 T 291/06 - Frankfurter Kommentar/Grote, InsO, 4. Aufl., 2006, § 305 Rn. 50a) und b); Kübler/Prütting/Pape, InsO, § 34 Rdn. 13c;Kübler/Prütting/Wenzel, a.a.O., § 304 Rd. 9; Pape, ZInsO 2002, 806, 808; a.A. OLG Köln ZIP 2000, 1449, 1450; Münchener Kommentar/Schmahl, InsO, Band 3, 2003, § 34 Rdn. 31; unklar insoweit Uhlenbruck/Vallender, InsO, 12. Aufl., 2003,   § 305 Rdn. 158 und 159).

    Eine analoge Anwendung von § 34 Abs. 1 InsO kommt dabei nur in Betracht, wenn die gerichtliche Aufforderung im Hinblick auf die beizubringenden Unterlagen und Erklärungen nicht erfüllbar ist oder vom Insolvenzgericht Anforderungen gestellt werden, die mit den vom Schuldner zu erfüllenden gesetzlichen Anforderungen des § 305 Abs. 1 InsO nicht in Einklang stehen (BGH a.a.O., OLG Celle ZIP 2001, 340; InsO 2002, 285).

  • LG Berlin, 10.10.2007 - 86 T 398/07

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Anfechtbarkeit des Beschlusses des

    Er unterliegt nur ausnahmsweise in entsprechender Anwendung des § 34 Abs. 1 InsO der sofortigen Beschwerde, wenn das Gericht unberechtigte inhaltliche Anforderungen an den Eröffnungsantrag gestellt und nicht nur formale Mängel gerügt hat (so BGH NZI 2005, 414; OLG Celle ZInsO 2002, 285 m.w.N.; OLG Celle ZInsO 2000, 601; wohl auch LG Kleve ZInsO 2002, 841, 842; Beschlüsse der Kammer vom 3. Mai 2006 - 86 T 247/06 -, vom 11. Mai 2006 - 86 T 283/06 - und vom 29. Mai 2006 - 86 T 291/06 - Frankfurter Kommentar/Grote, InsO, 4. Aufl., 2006, § 305 Rn. 50a) und b); Kübler/Prütting/Pape, InsO, § 34 Rdn. 13c;Kübler/Prütting/Wenzel, a.a.O., § 304 Rd. 9; Pape, ZInsO 2002, 806, 808; a.A. OLG Köln ZIP 2000, 1449, 1450; Münchener Kommentar/ Schmahl, InsO, Band 3, 2003, § 34 Rdn. 31; unklar insoweit Uhlenbruck/Vallender, InsO, 12. Aufl., 2003,   § 305 Rdn. 158 und 159).

    Eine analoge Anwendung von § 34 Abs. 1 InsO kommt dabei nur in Betracht, wenn die gerichtliche Aufforderung im Hinblick auf die beizubringenden Unterlagen und Erklärungen nicht erfüllbar ist oder vom Insolvenzgericht Anforderungen gestellt werden, die mit den vom Schuldner zu erfüllenden gesetzlichen Anforderungen des § 305 Abs. 1 InsO nicht in Einklang stehen (BGH a.a.O., OLG Celle ZIP 2001, 340; InsO 2002, 285).

  • OLG Stuttgart, 28.03.2002 - 8 W 560/01

    Insolvenzverfahren: Gewährung der Restschuldbefreiung bei einem Null-Plan

    Danach genügt sowohl für den Schuldenbereinigungsplan als auch für die gerichtliche Ersetzung der Gläubigerzustimmung nach § 309 InsO ein "Null-Plan" als Voraussetzung für eine Restschuldbefreiung (vgl. insbesondere BayObLGZ 1999, 310 = NJW 2000, 220; OLG Celle ZinsO 2000, 601; OLG Frankfurt NZI 2000, 473; OLG Karlsruhe NZI 2000, 163; OLG Köln NJW 2000, 223 = ZIP 1999, 1926 = InVo 2000, 16; vgl. auch LG Rottweil, Beschl. v. 16.7.2001 - 1 T 93/01 - sowie LG Heilbronn, Beschl. v. 11.3.2002 - 1b T 1/02 St (wobei die dort vorgenommenen Einschränkungen hier nicht relevant sind).
  • LG Düsseldorf, 03.07.2019 - 25 T 243/19
  • LG Kleve, 24.07.2002 - 4 T 270/02

    Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Verwendung eines amtlichen

  • LG Köln, 04.12.2002 - 19 T 187/02

    Umfassender Formularzwang bezüglich der Eröffnung eines

  • LG Konstanz, 30.10.2009 - 62 T 148/09

    Inhaltliche Überprüfung eines Schuldenbereinigungsplanes unter Verweisung auf das

  • LG Potsdam, 15.11.2006 - 5 T 710/06

    Insolvenzverfahren: Anfechtbarkeit der Mitteilung des Eintritts der

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 06.11.2000 - 2 W 109/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6478
OLG Celle, 06.11.2000 - 2 W 109/00 (https://dejure.org/2000,6478)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.11.2000 - 2 W 109/00 (https://dejure.org/2000,6478)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. November 2000 - 2 W 109/00 (https://dejure.org/2000,6478)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Sofortige weitere Beschwerde im Regelinsolvenzverfahren: Zulassung wegen Verletzung rechtlichen Gehörs vor Anordnung einer Postsperre

  • rechtsportal.de

    InsO § 7 § 99
    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung einer Postsperre; Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 147
  • NZI 2001, 4
  • NZI 2001, 8
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 11.09.2000 - 2 W 87/00

    Voraussetzungen für die Anordnung der Postsperre im Insolvenzverfahren; Vortrag

    Auszug aus OLG Celle, 06.11.2000 - 2 W 109/00
    Die sofortige weitere Beschwerde, mit der sich die Schuldnerin gegen die erneute Zurückweisung ihrer Beschwerde gegen die Anordnung einer Postsperre durch das Landgericht wendet, nachdem der Senat mit Beschluss vom 11. September 2000 (2 W 87/00, veröffentlicht in ZInsO 2000, 557 = ZIP 2000, 1898) den zunächst ergangenen Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Verden vom 14. August 2000 aufgehoben und zurückverwiesen hatte, ist nicht zuzulassen.
  • OLG Zweibrücken, 27.09.2000 - 3 W 179/00

    Voraussetzungen einer Postsperre

    Auszug aus OLG Celle, 06.11.2000 - 2 W 109/00
    Der Senat merkt insoweit aber vorsorglich an, dass eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in der Regel lediglich einen Rechtsfehler im Einzelfall bedeutet, der ohnehin nicht geeignet ist, die Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde zu rechtfertigen; insofern kommt vielmehr die Möglichkeit einer Gegenvorstellung in Betracht, die dem Beschwerdegericht Gelegenheit zu einer Selbstkorrektur gibt (so auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. Dezember 1999 - 11 W 196/99; Pfälzisches OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27. September 2000 - 3 W 179/00).
  • OLG Karlsruhe, 30.12.1999 - 11 W 196/99

    Selbstkorrektur des letztinstanzlichen Fachgerichts auf Grund einer

    Auszug aus OLG Celle, 06.11.2000 - 2 W 109/00
    Der Senat merkt insoweit aber vorsorglich an, dass eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in der Regel lediglich einen Rechtsfehler im Einzelfall bedeutet, der ohnehin nicht geeignet ist, die Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde zu rechtfertigen; insofern kommt vielmehr die Möglichkeit einer Gegenvorstellung in Betracht, die dem Beschwerdegericht Gelegenheit zu einer Selbstkorrektur gibt (so auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. Dezember 1999 - 11 W 196/99; Pfälzisches OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27. September 2000 - 3 W 179/00).
  • OLG Celle, 18.06.2001 - 2 W 63/01

    Fall eines schwerwiegenden Verfahrensmangels im Zusammenhang mit der

    Der Senat setzt sich mit dieser Entscheidung nicht in Widerspruch zu seinem früheren Beschluss vom 06.11.2000 (2 W 109/00, NZI 2001, 147 = Nds.…

    2001, 87 = OLG-Report 2001, 84), in dem er in Übereinstimmung mit dem OLG Zweibrücken (ZInsO 2000, 677) entschieden hat, dass Verletzungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör primär durch Gegenvorstellung gegenüber dem Beschwerdegericht geltend zu machen sind.

  • OLG Celle, 17.12.2001 - 2 W 133/01

    Insolvenzverfahren; Postsperre; Interessenabwägung; Beschwerde ;

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass die Anordnung einer Postsperre im Insolvenzverfahren nach § 99 InsO dann erfolgen kann, wenn die Voraussetzungen für den Erlass der Postsperre konkret dargelegt sind und eine Abwägung zwischen den Interessen des Schuldners und den Interessen der Gläubiger stattgefunden hat (vergl. OLG Celle, ZInsO 2001, 557= NJW-RR 2001, 635; OLG Celle, NZI 2001, 147 = Nds. Rpfl.
  • LG Bonn, 21.07.2009 - 6 T 210/09

    Postsperre, Begründungspflicht

    Die Anordnung einer Postsperre nach § 99 InsO kann erfolgen, wenn die Voraussetzungen für den Erlass der Postsperre konkret dargelegt sind und eine Abwägung zwischen den Interessen des Schuldners und den Interessen der Gläubiger stattgefunden hat (OLG Celle, ZIP 2000, 1898; OLG Zweibrücken, ZInsO 2000, 627; OLG Celle, NZI 2001, 147; OLG Celle, ZIP 2001, 468; OLG Celle, ZIP 2002, 578; vgl. auch BGH, ZIP 2003, 1953).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.09.2000 - 22 W 26/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7987
OLG Hamm, 18.09.2000 - 22 W 26/00 (https://dejure.org/2000,7987)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.09.2000 - 22 W 26/00 (https://dejure.org/2000,7987)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. September 2000 - 22 W 26/00 (https://dejure.org/2000,7987)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Durchbrechung der Rechtskraft; Vollstreckungsbescheid; Zahlungsanspruch; Fälligkeitszinsen; Grundstückskaufvertrag; Rückabwicklung; Nichterfüllungsschaden

  • Judicialis

    BGB § 326 Abs. 1; ; BGB § 826; ; ZPO § 322

  • rechtsportal.de

    BGB § 326 Abs. 1 § 826; ZPO § 322
    Durchbrechung der Rechtskraft eines Vollstreckungsbescheids - Zinsanspruch - vertraglich geschuldete Fälligkeitszinsen - Nichterfüllungsschaden

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 09.02.1999 - VI ZR 9/98

    Unterlassung der Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2000 - 22 W 26/00
    Die Rechtskraft muß nur dann zurücktreten, wenn es mit dem Gerechtigkeitsgedanken schlechthin unvereinbar wäre, daß der Titelgläubiger seine formelle Rechtsstellung unter Mißachtung der materiellen Rechtslage zu Lasten des Schuldners ausnutzt (st. Rspr.; vgl. z.B. BGH, BGHZ 101, 380, 383 = NJW 1987, 3256; BGHZ 103, 44, 46 = NJW 1988, 971; BGH, NJW 1991, 1884, 1885; BGH, NJW 1998, 2818 = MDR 1998, 1225; BGH, MDR 1999, 566; vgl. auch Zöller/Vollkommer, ZPO, 20. Aufl., Vor § 322 Rdnr. 72 m.w.N.).

    Des weiteren müssen besondere Umstände hinzutreten, die sich aus der Art und Weise der Titelerlangung oder der beabsichtigten Vollstreckung ergeben und die das Vorgehen des Gläubigers als sittenwidrig prägen, so daß es letzterem zugemutet werden muß, die ihm unverdient zugefallene Rechtsposition aufzugeben (BGH, MDR 1999, 566; BGH, LM § 826 [Fa.] BGB Nr. 25; BGH, NJW 1998, 2818; OLG Hamm, NJW 1991, 1361, 1362; Zöller/Vollkommer, ZPO, 20. Aufl., Vor § 322 Rdnr. 74 m.w.N.).

    Schließlich lässt sich nach der Rechtsprechung des BGH (BGH, MDR 1999, 566, 567) auch bei erkennbarer Unschlüssigkeit des Anspruchs nicht generell aus der Inanspruchnahme des Mahnverfahrens ein besonderer, die Sittenwidrigkeit der Vollstreckung aus dem Titel begründender Umstand herleiten.

    Dies kann nur bei besonderen Fallgestaltungen angenommen werden, die - wie dies bei der Fallgruppe der sittenwirdrigen Ratenkreditverträge zu bejahen ist - nach der Art der zugrundeliegenden Rechtsbeziehungen eine klar umrissene sittenwidrige Typik aufweisen und in denen ein besonderes Schutzbedürfnis des mit dem Mahnverfahren überzogenen Schuldners hervortritt (BGH, NJW 1988, 971; BGH, NJW 1998, 2818 = MDR 1998, 1225; BGH, MDR 1999, 566, 567).

  • BGH, 30.06.1998 - VI ZR 160/97

    Unterlassung der Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräftigen

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2000 - 22 W 26/00
    Die Rechtskraft muß nur dann zurücktreten, wenn es mit dem Gerechtigkeitsgedanken schlechthin unvereinbar wäre, daß der Titelgläubiger seine formelle Rechtsstellung unter Mißachtung der materiellen Rechtslage zu Lasten des Schuldners ausnutzt (st. Rspr.; vgl. z.B. BGH, BGHZ 101, 380, 383 = NJW 1987, 3256; BGHZ 103, 44, 46 = NJW 1988, 971; BGH, NJW 1991, 1884, 1885; BGH, NJW 1998, 2818 = MDR 1998, 1225; BGH, MDR 1999, 566; vgl. auch Zöller/Vollkommer, ZPO, 20. Aufl., Vor § 322 Rdnr. 72 m.w.N.).

    Des weiteren müssen besondere Umstände hinzutreten, die sich aus der Art und Weise der Titelerlangung oder der beabsichtigten Vollstreckung ergeben und die das Vorgehen des Gläubigers als sittenwidrig prägen, so daß es letzterem zugemutet werden muß, die ihm unverdient zugefallene Rechtsposition aufzugeben (BGH, MDR 1999, 566; BGH, LM § 826 [Fa.] BGB Nr. 25; BGH, NJW 1998, 2818; OLG Hamm, NJW 1991, 1361, 1362; Zöller/Vollkommer, ZPO, 20. Aufl., Vor § 322 Rdnr. 74 m.w.N.).

    Denn es reicht aus, wenn dem Gläubiger diese Kenntnis erst während des Rechtsstreits über den Anspruch aus § 826 BGB vermittelt wird (vgl. BGHZ 101, 380, 385 = NJW 1987, 3256; BGH, NJW 1998, 2818, 2819).

    Dies kann nur bei besonderen Fallgestaltungen angenommen werden, die - wie dies bei der Fallgruppe der sittenwirdrigen Ratenkreditverträge zu bejahen ist - nach der Art der zugrundeliegenden Rechtsbeziehungen eine klar umrissene sittenwidrige Typik aufweisen und in denen ein besonderes Schutzbedürfnis des mit dem Mahnverfahren überzogenen Schuldners hervortritt (BGH, NJW 1988, 971; BGH, NJW 1998, 2818 = MDR 1998, 1225; BGH, MDR 1999, 566, 567).

  • BGH, 24.09.1987 - III ZR 187/86

    Materielle Rechtskraft von Vollstreckungsbescheiden; Unterlassung der

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2000 - 22 W 26/00
    Die Rechtskraft muß nur dann zurücktreten, wenn es mit dem Gerechtigkeitsgedanken schlechthin unvereinbar wäre, daß der Titelgläubiger seine formelle Rechtsstellung unter Mißachtung der materiellen Rechtslage zu Lasten des Schuldners ausnutzt (st. Rspr.; vgl. z.B. BGH, BGHZ 101, 380, 383 = NJW 1987, 3256; BGHZ 103, 44, 46 = NJW 1988, 971; BGH, NJW 1991, 1884, 1885; BGH, NJW 1998, 2818 = MDR 1998, 1225; BGH, MDR 1999, 566; vgl. auch Zöller/Vollkommer, ZPO, 20. Aufl., Vor § 322 Rdnr. 72 m.w.N.).

    Denn es reicht aus, wenn dem Gläubiger diese Kenntnis erst während des Rechtsstreits über den Anspruch aus § 826 BGB vermittelt wird (vgl. BGHZ 101, 380, 385 = NJW 1987, 3256; BGH, NJW 1998, 2818, 2819).

    Von dem Erfordernis zusätzlicher besonderer Umstände kann schließlich auch nicht deshalb abgesehen werden, weil es sich um einen sogenannten Extremfall handelt, in dem die materielle Unrichtigkeit des Titels aufgrund der Sittenwidrigkeit des Vertrags bereits so eindeutig und so schwerwiegend ist, daß jede Vollstreckung allein schon deswegen das Rechtsgefühl in schlechthin unerträglicher Weise verletzen würde (BGH, NJW 1987, 3256, 3258; BGH, NJW 1991, 30; OLG Hamm, NJW 1991, 1361, 1362 m.w.N.).

  • BGH, 22.12.1987 - VI ZR 165/87

    Unterlassung der Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräftigen

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2000 - 22 W 26/00
    Die Rechtskraft muß nur dann zurücktreten, wenn es mit dem Gerechtigkeitsgedanken schlechthin unvereinbar wäre, daß der Titelgläubiger seine formelle Rechtsstellung unter Mißachtung der materiellen Rechtslage zu Lasten des Schuldners ausnutzt (st. Rspr.; vgl. z.B. BGH, BGHZ 101, 380, 383 = NJW 1987, 3256; BGHZ 103, 44, 46 = NJW 1988, 971; BGH, NJW 1991, 1884, 1885; BGH, NJW 1998, 2818 = MDR 1998, 1225; BGH, MDR 1999, 566; vgl. auch Zöller/Vollkommer, ZPO, 20. Aufl., Vor § 322 Rdnr. 72 m.w.N.).

    Dies kann nur bei besonderen Fallgestaltungen angenommen werden, die - wie dies bei der Fallgruppe der sittenwirdrigen Ratenkreditverträge zu bejahen ist - nach der Art der zugrundeliegenden Rechtsbeziehungen eine klar umrissene sittenwidrige Typik aufweisen und in denen ein besonderes Schutzbedürfnis des mit dem Mahnverfahren überzogenen Schuldners hervortritt (BGH, NJW 1988, 971; BGH, NJW 1998, 2818 = MDR 1998, 1225; BGH, MDR 1999, 566, 567).

  • OLG Hamm, 05.12.1990 - 11 U 76/90
    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2000 - 22 W 26/00
    Des weiteren müssen besondere Umstände hinzutreten, die sich aus der Art und Weise der Titelerlangung oder der beabsichtigten Vollstreckung ergeben und die das Vorgehen des Gläubigers als sittenwidrig prägen, so daß es letzterem zugemutet werden muß, die ihm unverdient zugefallene Rechtsposition aufzugeben (BGH, MDR 1999, 566; BGH, LM § 826 [Fa.] BGB Nr. 25; BGH, NJW 1998, 2818; OLG Hamm, NJW 1991, 1361, 1362; Zöller/Vollkommer, ZPO, 20. Aufl., Vor § 322 Rdnr. 74 m.w.N.).

    Von dem Erfordernis zusätzlicher besonderer Umstände kann schließlich auch nicht deshalb abgesehen werden, weil es sich um einen sogenannten Extremfall handelt, in dem die materielle Unrichtigkeit des Titels aufgrund der Sittenwidrigkeit des Vertrags bereits so eindeutig und so schwerwiegend ist, daß jede Vollstreckung allein schon deswegen das Rechtsgefühl in schlechthin unerträglicher Weise verletzen würde (BGH, NJW 1987, 3256, 3258; BGH, NJW 1991, 30; OLG Hamm, NJW 1991, 1361, 1362 m.w.N.).

  • BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87

    Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2000 - 22 W 26/00
    Denn wegen seiner rechtsgestaltenden Wirkung ist der Übergang vom Rücktritt zum Schadensersatz ausgeschlossen (BGH, NJW 1982, 1280; BGH, NJW 1988, 2878; Palandt/Heinrichs, BGB, 59. Aufl., § 325 Rdnr. 8).
  • BGH, 10.02.1982 - VIII ZR 27/81

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages - Rücknahme einer

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2000 - 22 W 26/00
    Die Erklärung ist auch nicht mehrdeutig, so dass sie nach den von der Rechtsprechung entwickelten Regeln unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung als Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgefasst werden könnte (dazu BGH, MDR 1964, 138; BGH, NJW 1982, 1279, 1290; BGH, NJW-RR 1988, 1100; OLG Hamm, NJW 1987, 2089, 2090).
  • BGH, 03.07.1990 - XI ZR 302/89

    Sittenwidrige Ausnutzung eines Titels

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2000 - 22 W 26/00
    Von dem Erfordernis zusätzlicher besonderer Umstände kann schließlich auch nicht deshalb abgesehen werden, weil es sich um einen sogenannten Extremfall handelt, in dem die materielle Unrichtigkeit des Titels aufgrund der Sittenwidrigkeit des Vertrags bereits so eindeutig und so schwerwiegend ist, daß jede Vollstreckung allein schon deswegen das Rechtsgefühl in schlechthin unerträglicher Weise verletzen würde (BGH, NJW 1987, 3256, 3258; BGH, NJW 1991, 30; OLG Hamm, NJW 1991, 1361, 1362 m.w.N.).
  • BGH, 01.10.1999 - V ZR 112/98

    Fälligkeitszinsen als Schadensersatz wegen Nichterfüllung

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2000 - 22 W 26/00
    Denn der in § 4 des notariellen Kaufvertrages vom 11.08.1998 geregelte ursprüngliche Anspruch auf Zahlung von Fälligkeitszinsen in Höhe von 10 % ist wie jeder andere Erfüllungsanspruch mit Ablauf der Frist nach § 326 Abs. 1 BGB entfallen (BGH, NJW 2000, 71 = BGH LM § 326 (Ea) Nr. 19).
  • BGH, 23.04.1991 - XI ZR 122/90

    Sittenwidrigkeit - Zwangsvollstreckung - Vollstreckungsbescheid -

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2000 - 22 W 26/00
    Die Rechtskraft muß nur dann zurücktreten, wenn es mit dem Gerechtigkeitsgedanken schlechthin unvereinbar wäre, daß der Titelgläubiger seine formelle Rechtsstellung unter Mißachtung der materiellen Rechtslage zu Lasten des Schuldners ausnutzt (st. Rspr.; vgl. z.B. BGH, BGHZ 101, 380, 383 = NJW 1987, 3256; BGHZ 103, 44, 46 = NJW 1988, 971; BGH, NJW 1991, 1884, 1885; BGH, NJW 1998, 2818 = MDR 1998, 1225; BGH, MDR 1999, 566; vgl. auch Zöller/Vollkommer, ZPO, 20. Aufl., Vor § 322 Rdnr. 72 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 01.12.1986 - 5 U 107/86
  • BGH, 27.11.1963 - VIII ZR 63/62
  • OLG Hamm, 25.10.2001 - 22 U 56/01
    Denn diese gehören zu den primären Erfüllungsansprüchen, die mit dem fruchtlosen Ablauf der Nachfrist gemäß § 326 Abs. 1 Satz 2 BGB erlöschen (BGH, NJW 2000, 71, 71; BGH, NJW 1997, 1231, 1231; OLG Hamm, OLGR 2001, 84, 85).

    Diese Ansicht stimmt auch mit der bereits früher geäußerten Auffassung des erkennenden Senates überein (vgl. OLG Hamm, OLGR 2001, 84, 85).

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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 01.12.2000 - 2 UF 177/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4415
OLG Zweibrücken, 01.12.2000 - 2 UF 177/99 (https://dejure.org/2000,4415)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01.12.2000 - 2 UF 177/99 (https://dejure.org/2000,4415)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01. Dezember 2000 - 2 UF 177/99 (https://dejure.org/2000,4415)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Altersversorgung; Versorgungsanwartschaft; BfA; Bundesversicherungsanstalt; Versorgungsausgleich; Biometrische Daten; BarwertVO; Barwertverordnung; Verfassungsmäßigkeit

  • Judicialis

    BGB § 1587 a Abs. 3 Nr. 2; ; BGB § 1587 a Abs. 4; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; BarwertVO § 1

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßige Bedenken gegen Barwertwertordnung - Übergangszeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 510
  • FamRZ 2001, 495
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 537/80

    Anforderungen an die Annahme eines volldynamischen Wertzuwachses

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.12.2000 - 2 UF 177/99
    Eine Wertdifferenz in dieser Größenordnung verletzt die verfassungsrechtlich gebotene Gleichbehandlung der in den Versorgungsausgleich einzubeziehenden unterschiedlichen Versorgungen (vgl. BGHZ 85, 194 = NJW 1983, 336 = FamRZ 1983, 40 bei einer Wertdifferenz von 40 %).

    Die Barwertbildung dient ausschließlich der Wertangleichung an die Wertsteigerungen einer dynamischen Versorgung (BGH aaO; BGHZ 85, 194, 209 = NJW 1983, 339; zur Problematik grundsätzlich auch: Heubeck, Beilage 6/77 zu BB 1977, S. 7).

    Die Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung von § 1 Abs. 3 BarwertVO, der eine Anwendung der dazugehörenden Tabellen vorschreibt, ist nicht gegeben (BGHZ 85, 194 = FamRZ 1983, 40, 44; BGH FamRZ 1991, 310, 313).

    Eine Vorlage nach Art. 100 GG scheidet bei untergesetzlichen Regelungen wie der Barwertverordnung aus (BGHZ 85, 194).

  • BGH, 26.05.1982 - IVb ZB 718/81

    Rechtsnatur der Leistungen der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.12.2000 - 2 UF 177/99
    Da der Antragsgegner bei der VBL bislang lediglich eine statische Versicherungsrente unverfallbar erlangt hat (vgl. dazu etwa: BGH NJW 1982, 1989), ist deren Umrechnung gemäß § 1587 a Abs. 3 Nr. 2 BGB i. V. mit der Barwertverordnung zur Angleichung an die dynamischen Altersversorgungen erforderlich.
  • BGH, 04.10.1990 - XII ZB 115/88

    Ermittlung des Werts von Anwartschaften aus dem Versorgungswert der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.12.2000 - 2 UF 177/99
    Die Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung von § 1 Abs. 3 BarwertVO, der eine Anwendung der dazugehörenden Tabellen vorschreibt, ist nicht gegeben (BGHZ 85, 194 = FamRZ 1983, 40, 44; BGH FamRZ 1991, 310, 313).
  • BGH, 25.09.1991 - XII ZB 77/90

    Kein Versorgungsausgleich über Anrechte auf Hinterbliebenenversorgung - Anrecht

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.12.2000 - 2 UF 177/99
    Demzufolge hat eine Hinterbliebenenversorgung bei einem Ausgleich nach § 1587 a Abs. 3 BGB außer Ansatz zu bleiben sowohl bei entsprechenden Deckungsrückstellungen (nach § 1587 a Abs. 3 Nr. 1 BGB) als auch bei der Ermittlung eines Barwertes (BGH NJW-RR 1992, 194, 195; Staudinger/Rehme, 13. Bearbeitung 1997, § 1587 a Rnr. 440).
  • BGH, 25.09.1991 - XII ZB 68/90

    Versorgungsausgleich bei im Leistungsstadium volldynamischer Versorgung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.12.2000 - 2 UF 177/99
    Ist der Versorgungsfall bereits eingetreten, findet ein Ausgleich ohnehin nach den tatsächlich gezahlten Versorgungsbeträgen statt, so dass eine fiktive Wertermittlung ausscheidet (BGH FamRZ 1992, 47, 1997, 161, 164).
  • OLG Nürnberg, 09.11.1999 - 10 UF 2683/99

    Anwendbarkeit der Barwert-VO

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.12.2000 - 2 UF 177/99
    Die Anwendung des geltenden Rechts führe deshalb zu Ergebnissen, die in erheblichem Umfang von dem der gesetzlichen Regelung zugrunde liegenden Halbteilungsgrundsatz abwichen und damit dem Gleichheitsgebot nach Art. 3 Abs. 1 GG zuwiderliefen (OLG München und OLG Stuttgart, jeweils aaO; Bergner, FamRZ 2000, 97; a. A. etwa: OLG Nürnberg, FamRZ 2000, 538).
  • OLG München, 03.08.1999 - 26 UF 1128/99

    Zulässigkeit der fiktiven Umrechnung versorgungsrechtlicher Rentenanwartschaften

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.12.2000 - 2 UF 177/99
    Das System der Umrechnung in eine Anwartschaft der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund einer fiktiven Beitragszahlung führe zu einer zusätzlichen Minderbewertung betrieblicher Anwartschaftsrechte, weil die dafür geleisteten Beiträge auch für sog. versicherungsfremde Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung herangezogen würden (vgl. Glockner/Gutdeutsch, FamRZ 1999, 896 ff; Bergner, FamRZ 1999, 1487 ff; MüKo/Dörr, BGB 4. Aufl., § 10 a VAHRG Rnrn. 51 ff; OLG München, FamRZ 1999, 1432; OLG Stuttgart, FamRZ 2000, 1019).
  • OLG Stuttgart, 05.05.2000 - 11 UF 96/00

    Verfassungsmäßigkeit der Barwertverordnung - unzutreffender Verrechnungszins -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.12.2000 - 2 UF 177/99
    Das System der Umrechnung in eine Anwartschaft der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund einer fiktiven Beitragszahlung führe zu einer zusätzlichen Minderbewertung betrieblicher Anwartschaftsrechte, weil die dafür geleisteten Beiträge auch für sog. versicherungsfremde Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung herangezogen würden (vgl. Glockner/Gutdeutsch, FamRZ 1999, 896 ff; Bergner, FamRZ 1999, 1487 ff; MüKo/Dörr, BGB 4. Aufl., § 10 a VAHRG Rnrn. 51 ff; OLG München, FamRZ 1999, 1432; OLG Stuttgart, FamRZ 2000, 1019).
  • BGH, 05.09.2001 - XII ZB 121/99

    Bewertung nicht voll dynamischer Anrechte im Versorgungsausgleich; Bewertung

    Zur Wahrung der Rechtseinheit und im Interesse der Rechtssicherheit hält der Senat deshalb - in Übereinstimmung mit dem Großteil der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa OLG München - Zivilsenate in Augsburg, Beschluß vom 16. Juli 1999 - 4 UF 45/99 - OLG München Beschluß vom 19. Dezember 2000 - 2 UF 1267/00 - OLG Nürnberg FamRZ 2000, 538; OLG Stuttgart FamRZ 2000, 1019 und Beschluß vom 23. Oktober 2000 - 16 UF 78/00 - OLG Frankfurt FamRZ 2000, 1020 und Beschluß vom 25. Juli 2000 - 1 UF 289/97 - OLG Karlsruhe Beschluß vom 10. August 2000 - 2 UF 181/99 - OLG Oldenburg FamRZ 2001, 491; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 495; OLG Düsseldorf Beschluß vom 21. Dezember 2000 - 9 UF 21/00 - OLG Koblenz FamRZ 2001, 496) dafür, in der Übergangszeit bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung der Barwertermittlung - jedenfalls im Regelfall - weiterhin die Barwertverordnung zugrunde zu legen.
  • OLG Celle, 26.04.2001 - 10 UF 41/00

    Scheidung; Versorgungsausgleich; Beamtenversorgung ; Anwartschaft ; Berechnung;

    Für eine Übergangszeit ist die Anwendung der BarwertVO jedoch im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtseinheit noch vertretbar (ebenso z. B. zuletzt OLG Nürnberg FamRZ 2000, 538; OLG Stuttgart FamRZ 2000, 1019; OLG Frankfurt FamRZ 2000, 1020; OLG Oldenburg FamRZ 2001, 491; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 495; OLG Koblenz, FamRZ 2001, 496).
  • OLG Zweibrücken, 19.02.2001 - 2 UF 197/00

    Versorgungsausgleichsverfahren: Berücksichtigung von Anrechten auf betriebliche

    Gegen die geltenden Grundlagen dieser Umwertung, insbesondere gegen das Rechenwerk der BarwertVO, sind allerdings in letzter Zeit in Rechtsprechung und Literatur Bedenken erhoben worden (OLG München FamRZ 1999, 1432; OLG Stuttgart FamRZ 2000, 1019; Glockner/Gutdeutsch FamRZ 1999, 896; Bergner FamRZ 1999, 1487, MK, BGB 4. Aufl. § 10a VAHRG Rn. 51 ff.; a.A. OLG Nürnberg FamRZ 2000, 538), denen sich kürzlich auch der Senat teilweise angeschlossen hat (Beschluss vom 1.12.2000, 2 UF 177/99; OLGR 2001, 84).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.12.2000 - 6 U 180/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9100
OLG Frankfurt, 14.12.2000 - 6 U 180/00 (https://dejure.org/2000,9100)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.12.2000 - 6 U 180/00 (https://dejure.org/2000,9100)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Dezember 2000 - 6 U 180/00 (https://dejure.org/2000,9100)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zugabeverordnung; Stromliefervertrag; Telefon; Radiowecker; Funktionseinheit ; Gesamtleistung; Zugabecharakter

  • Judicialis

    ZugabeV0 § 2 Abs. 1; ; ZugabeV0 § 1 Abs. 1 S. 1; ; UWG § 1; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 515 Abs. 3 S. 2

  • rechtsportal.de

    Verstoß gegen Zugabeverordnung - Abgabe von Geräten bei Abschluss von Stromlieferverträgen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 2001, 225
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97

    00 DM - übertriebenes Anlocken, Handy für 0

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2000 - 6 U 180/00
    Dieser Beurteilung steht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur gekoppelten Abgabe eines ohne besondere Berechnung angebotenen Mobiltelefons und eines entgeltlichen Netzkartenvertrages (vgl. BGH WRP 1999, 90 = GRUR 1999, 264 - Handy für 0, 00 DM -) nicht entgegen.
  • LG Bochum, 30.03.2000 - 12 O 51/00
    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2000 - 6 U 180/00
    3/12 O 51/00 Landgericht Frankfurt am Main.
  • OLG Frankfurt, 19.04.2001 - 6 U 184/00

    Stromlieferungsvertrag - Angebot und Verkauf von Radiorekorder und Telephon -

    Berufung der Beklagten Wie der erkennende Senat bereits im vorausgegangenen Eilverfahren (6 U 180/00) mit Urteil vom 14.12.2000 (OLG Report 2001, 84) ausgeführt hat, stehen der Klägerin die mit den Anträgen zu 1. und 2. der Klageschrift geltend gemachten Unterlassungsansprüche aus §§ 1 1, 2 I ZugabeV0 zu.
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